Reaktion des Strafrechts: Unterschied zwischen den Versionen

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Die konkrete Pönalisierung eines bestimmten Täters für eine bestimmte Straftat durch ein konkretes Reaktionsmittel (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe), vgl. § 38 ff StGB. ([[Aktion des Strafrechts]])
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Die konkrete Pönalisierung eines bestimmten Täters für eine bestimmte [[Straftat]] durch ein konkretes Reaktionsmittel (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe), vgl. § 38 ff StGB. ([[Aktion des Strafrechts]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:46 Uhr

Die konkrete Pönalisierung eines bestimmten Täters für eine bestimmte Straftat durch ein konkretes Reaktionsmittel (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe), vgl. § 38 ff StGB. (Aktion des Strafrechts)