Rechtsanwendung: Unterschied zwischen den Versionen

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ist das Hin- und Her-Wandern des „juristisch-denkenden“ Auges zwischen [[Sachverhalt]] und [[Gesetz]] auf den Grundlagen juristischer [[Methoden]]. Rechtsanwendung ist die juristische Arbeit am vorgefundenen Gesetz und dient der Rechtsfindung. Rechtswissenschaft ist für Sie in Ihren [[Klausuren]] überwiegend Rechtsanwendungswissenschaft. Vielleicht bewährt sich in der rechtsanwendenden Falllösung die eigentliche Wissenschaftlichkeit [[Jurisprudenz]]. Dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Normierung des Rechtsanwendungsvorgangs verzichtet hat, liegt daran, dass in diesen Verlauf zu viele verschiedenen Gesichtspunkte mit ganz unterschiedlichen Gewichtungen einfließen: Auslegungsmethoden, Gesetzesgenese, Verfassung, Methoden des Gutachtens und der Subsumtion, bewährte Rechtslehre und Rechtsprechung, Konsens der Rechtsgemeinschaft, Zeitgeist, Natur der Sache, logische Strukturen, unterschiedliches richterliches Vorverständnis und unterschiedliche Wertvorstellungen.
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ist das Hin- und Her-Wandern des „juristisch-denkenden“ Auges zwischen [[Sachverhalt]] und [[Gesetz]] auf den Grundlagen juristischer [[Methoden]]. Rechtsanwendung ist die juristische Arbeit am vorgefundenen Gesetz und dient der Rechtsfindung. Rechtswissenschaft ist für Sie in Ihren [[Klausuren]] überwiegend Rechtsanwendungswissenschaft. Vielleicht bewährt sich in der rechtsanwendenden Falllösung die eigentliche Wissenschaftlichkeit [[Jurisprudenz]]. Dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Normierung des Rechtsanwendungsvorgangs verzichtet hat, liegt daran, dass in diesen Verlauf zu viele verschiedenen Gesichtspunkte mit ganz unterschiedlichen Gewichtungen einfließen: Auslegungsmethoden, Gesetzesgenese, Verfassung, Methoden des Gutachtens und der [[Subsumtion]], bewährte Rechtslehre und [[Rechtsprechung]], [[Konsens]] der Rechtsgemeinschaft, Zeitgeist, Natur der Sache, logische Strukturen, unterschiedliches richterliches Vorverständnis und unterschiedliche Wertvorstellungen.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:46 Uhr

ist das Hin- und Her-Wandern des „juristisch-denkenden“ Auges zwischen Sachverhalt und Gesetz auf den Grundlagen juristischer Methoden. Rechtsanwendung ist die juristische Arbeit am vorgefundenen Gesetz und dient der Rechtsfindung. Rechtswissenschaft ist für Sie in Ihren Klausuren überwiegend Rechtsanwendungswissenschaft. Vielleicht bewährt sich in der rechtsanwendenden Falllösung die eigentliche Wissenschaftlichkeit Jurisprudenz. Dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Normierung des Rechtsanwendungsvorgangs verzichtet hat, liegt daran, dass in diesen Verlauf zu viele verschiedenen Gesichtspunkte mit ganz unterschiedlichen Gewichtungen einfließen: Auslegungsmethoden, Gesetzesgenese, Verfassung, Methoden des Gutachtens und der Subsumtion, bewährte Rechtslehre und Rechtsprechung, Konsens der Rechtsgemeinschaft, Zeitgeist, Natur der Sache, logische Strukturen, unterschiedliches richterliches Vorverständnis und unterschiedliche Wertvorstellungen.