Rechtshängigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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bedeutet das Schweben eines Rechtsstreits in einem Urteilsverfahren. Sie setzt im [[Strafprozess]] mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses ein ([[Strafverfahren]]), im [[Zivilprozess]] mit Klageerhebung, d.h. mit [[Zustellung]] der Klageschrift.
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bedeutet das Schweben eines Rechtsstreits in einem Urteilsverfahren. Sie setzt im [[Strafprozess]] mit [[Erlass]] des Eröffnungsbeschlusses ein ([[Strafverfahren]]), im [[Zivilprozess]] mit Klageerhebung, d.h. mit [[Zustellung]] der Klageschrift.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:47 Uhr

bedeutet das Schweben eines Rechtsstreits in einem Urteilsverfahren. Sie setzt im Strafprozess mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses ein (Strafverfahren), im Zivilprozess mit Klageerhebung, d.h. mit Zustellung der Klageschrift.