Rechtsscheinsvollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „schützt einen Dritten, der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung s…“)
 
K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
 
Zeile 1: Zeile 1:
schützt einen Dritten, der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung schließen kann. ([[Stellvertretung]])
+
schützt einen Dritten, der nach [[Treu und Glauben]] mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung schließen kann. ([[Stellvertretung]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:47 Uhr

schützt einen Dritten, der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung schließen kann. (Stellvertretung)