Rechtswidrigkeit des Angriffs: Unterschied zwischen den Versionen

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liegt vor, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein [[Angriff]], wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. ([[Notwehr]])
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liegt vor, wenn er im Widerspruch zur [[Rechtsordnung]] steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein [[Angriff]], wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. ([[Notwehr]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:47 Uhr

liegt vor, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. (Notwehr)