Rechtswidrigkeit des Angriffs: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Jura Base Camp
Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „liegt vor, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er se…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | liegt vor, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein [[Angriff]], wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. ([[Notwehr]]) | + | liegt vor, wenn er im Widerspruch zur [[Rechtsordnung]] steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein [[Angriff]], wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. ([[Notwehr]]) |
Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:47 Uhr
liegt vor, wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Knapper, wenn auch nicht abschließend, ist die Formel: Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er seinerseits nicht gerechtfertigt ist. (Notwehr)