Relative Theorie

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(lat.: relativus, sich beziehend) Zweck der Strafe ist es, sowohl auf die Beziehung zur Allgemeinheit zu wirken und durch die Bestrafung des Täters andere Personen von der Begehung strafbarer Handlungen abzuschrecken (Generalprävention), als auch auf die Beziehung zum Täter speziell selbst zu wirken und ihn zu erziehen, um ihn durch die Übelzufügung an Freiheit oder Geld von der Begehung weiterer Straftaten abzuschrecken (Spezialprävention). (Strafzwecke)