Sachdarlehen

Aus Jura Base Camp
Version vom 20. November 2017, 19:48 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

ist ein Vertrag, in dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines Darlehensentgelts und zur Zurückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge nach Fälligkeit, §§ 607-609 BGB.