Tatsachen

Aus Jura Base Camp
Version vom 11. Dezember 2016, 12:18 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „sind Zustände, Verhältnisse oder Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, nicht aber bloße Werturteile, reklamehafte Anpreisungen oder reine Zukunftsp…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

sind Zustände, Verhältnisse oder Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, nicht aber bloße Werturteile, reklamehafte Anpreisungen oder reine Zukunftsprognosen. Relevant für § 263 StGB. (Täuschung i.S.d. StGB)