Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:54 Uhr
Die nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnten Merkmale der Handlung und Kausalität. Man muss sie in jedem Straftat-bestand „mit“ lesen, aber in Klausuren vernachlässigen.