Urkunde i.S.d. StGB

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Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Erklärung, die im Rechtsverkehr geeignet (objektiv) und bestimmt (subjektiv) ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen und die ihren Aussteller bezeichnet oder zumindest für die Beteiligten erkennbar werden lässt. (Urkundenfälschung)