Vermögensverfügung i.S.v. § 263 StGB: Versionsgeschichte

Wechseln zu: Navigation, Suche

Zur Anzeige der Änderungen einfach die zu vergleichenden Versionen auswählen und die Schaltfläche „Gewählte Versionen vergleichen“ klicken.

  • (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version
  • Uhrzeit/Datum = Version zu dieser Zeit, Benutzername/IP-Adresse des Bearbeiters, K = Kleine Änderung
  • (Aktuell | Vorherige) 12:40, 11. Dez. 2016Marc (Diskussion | Beiträge). . (1.615 Bytes) (+1.615 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „Hierunter versteht man jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar eine Vermögens-minderung beim Getäuschten selbst oder einem D…“)