Vertragsverletzungen
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sind Stoff des zweiten Semesters in der Vorlesung „Allgemeiner Teil des Schuldrechts“. (Rechtsgebiete im Grundstudium) Hier geht es um Rechtsbrüche bei Verträgen, weil Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda). Verletzt eine Partei eine Vertragspflicht, spricht man von Leistungsstörung. Dann kann die andere Partei meist Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Als Leistungsstörungen kommen in Betracht: Unmöglichkeit (Schuldner leistet gar nicht) Verzug (Schuldner leistet zu spät) Schlechtleistung (Schuldner leistet mangelhaft) Pflichtverletzung (Schuldner verletzt Sorgfaltspflichten) Gläubigerverzug (Gläubiger nimmt die Leistung nicht oder verzögert an)