Vollbefriedigend

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ist eine ausschließlich in der juristischen Ausbildung etablierte Note. Die Frage stellt sich: Warum verfügen wir Juristen eigentlich (jedenfalls in NRW) als einzige Fakultät über sieben statt sechs Noten? Ist diese Sonderstellung im Wettbewerb der Hochschulabsolventen um europaweite Berufschancen noch zeitgemäß? Jeder kennt das „müde“ Lächeln eines Mediziners, Wirtschaftswissenschaftlers oder Studienrats bei der Antwort „vollbefriedigend“ auf die Frage nach der Examensnote ohne zu wissen, dass 50 % dieser Note auf einer Sechs-Noten-Skala mit „gut“ zu Buche schlagen würden.