Volljährigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs…“)
 
K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
 
Zeile 1: Zeile 1:
ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2 BGB. ([[Fristenberechnung]] [[Geschäftsfähigkeit]])
+
ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit [[Vollendung]] des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2 BGB. ([[Fristenberechnung]] [[Geschäftsfähigkeit]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:58 Uhr

ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2 BGB. (Fristenberechnung Geschäftsfähigkeit)