Volljährigkeit

Aus Jura Base Camp
Version vom 11. Dezember 2016, 12:52 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2 BGB. (Fristenberechnung Geschäftsfähigkeit)