Volljährigkeit
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ist die privatrechtliche Altersstufe, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Sie beginnt am 18. Geburtstag systemwidrig um 0.00 Uhr, §§ 2, 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2 BGB. (Fristenberechnung Geschäftsfähigkeit)