Vorsatzdelikt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:58 Uhr
Delikt, bei dem das Gesetz nur vorsätzliches Handeln mit Strafe bedroht. Grundsätzlich genügt als Vorsatz der Dolus eventualis, es sei denn, das Ge- setz setzt ein Handeln wider besseres Wissen oder Absicht voraus. (Deliktsarten Schuldformen)