Werkvertrag

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ist ein gegenseitiger entgeltlicher Vertrag, durch den sich der Unternehmer (Hersteller) zur Herstellung eines versprochenen individuellen Werkes, d.h. zur Herbeiführung eines bestimmten Arbeitsergebnisses (Erfolges) verpflichtet, für das der Besteller (Kunde) im Austausch gegen die Leistung eine Vergütung verspricht, § 631 BGB.