Widerrechtlich: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:59 Uhr
ist ein Handeln, das gegen die Rechtsordnung verstößt. Es lässt eine strafbare Handlung im StGB oder eine unerlaubte Handlung im BGB erst zum Unrecht werden. Die Widerrechtlichkeit wird beseitigt durch das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes.