Widerrechtlich: Unterschied zwischen den Versionen

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ist ein Handeln, das gegen die [[Rechtsordnung]] verstößt. Es lässt eine strafbare Handlung im StGB oder eine unerlaubte Handlung im BGB erst zum Unrecht werden. Die Widerrechtlichkeit wird beseitigt durch das Vorliegen eines [[Rechtfertigungsgrundes]].
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ist ein Handeln, das gegen die [[Rechtsordnung]] verstößt. Es lässt eine strafbare [[Handlung]] im StGB oder eine [[unerlaubte Handlung]] im BGB erst zum Unrecht werden. Die Widerrechtlichkeit wird beseitigt durch das Vorliegen eines [[Rechtfertigungsgrundes]].

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:59 Uhr

ist ein Handeln, das gegen die Rechtsordnung verstößt. Es lässt eine strafbare Handlung im StGB oder eine unerlaubte Handlung im BGB erst zum Unrecht werden. Die Widerrechtlichkeit wird beseitigt durch das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes.