Wirksamwerden: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Jura Base Camp
Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „bedeutet das rechtliche Existentwerden einer Willenserklärung, das durch Zugang gem. § 130 Abs. 1 BGB erfolgt.“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | bedeutet das rechtliche Existentwerden einer Willenserklärung, das durch [[Zugang]] gem. § 130 Abs. 1 BGB erfolgt. | + | bedeutet das rechtliche Existentwerden einer [[Willenserklärung]], das durch [[Zugang]] gem. § 130 Abs. 1 BGB erfolgt. |
Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:59 Uhr
bedeutet das rechtliche Existentwerden einer Willenserklärung, das durch Zugang gem. § 130 Abs. 1 BGB erfolgt.