ist eine Person, die der Geschäftsmann vorschickt, wenn er den Vertrag weder selbst noch durch einen unmittelbaren Stellvertreter (➞ Stellvertretung) schließen will, sondern im Hintergrund bleiben will. Der Strohmann schließt den Vertrag im eigenen Namen, aber für Rechnung des Hintermannes, dem das Rechtsgeschäftsergebnis zusteht. (➞ mittelbare Stellvertretung)