Delikt, bei dem das Gesetz nur vorsätzliches Handeln mit Strafe bedroht. Grundsätzlich genügt als ➞ Vorsatz der ➞ Dolus eventualis, es sei denn, das Gesetz setzt ein Handeln wider besseres Wissen oder ➞ Absicht voraus.

(➞ Deliktsarten Schuldformen)

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