Wie die ➞ Rechtswidrigkeit im StGB durch ➞ Rechtfertigungsgründe, so kann die ➞ Schuld durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen Täter ausgeschlossen sein. (➞ Entschuldigender Notstand ➞ Notwehrexzess ➞ Übergesetzlicher Notstand)