Das Recht in der Rechtsordnung wird gem. Art. 95 GG garantiert und kontrolliert durch fünf Entscheidungsgewalten der deutschen Gerichte. Sie werden herkömmlich in ordentliche und außerordentliche Gerichtsbarkeit geschieden:
Das Recht in der Rechtsordnung wird gem. Art. 95 GG garantiert und kontrolliert durch fünf Entscheidungsgewalten der deutschen Gerichte. Sie werden herkömmlich in ordentliche und außerordentliche Gerichtsbarkeit geschieden: