sind ungeschriebene Grundsätze zur Einordnung von Teilnahmehandlungen (➞ Täterschaft und Teilnahme):
- Anstiftung zur Anstiftung ist für jeden Mitwirkenden ➞ Anstiftung.
- Beihilfe zur Beihilfe ist für jeden Mitwirkenden ➞ Beihilfe.
- Beihilfe zur Anstiftung ist Beihilfe zur Haupttat.
- Anstiftung zur Beihilfe ist ebenfalls Beihilfe zur Haupttat.