Juristische Methode zur rechtlichen Problembewältigung mit einem Mittel, das im Gegensatz zum Gutachtenstil als ersten Schritt das Ergebnis vorweg nimmt und anschließend im Feststellungsstil die Voraussetzungen anhand der Realität subsumiert. Das Gutachten prüft, das Urteil dekretiert (lat.: decernere, beschließen, verordnen). In der richterlichen und rechtspflegerischen Praxis erfolgen Entscheidungen immer im Urteilsstil, wobei dem Urteil und dem Beschluss immer ein Gutachten vorausgeht. (➞ Gutachten)