ist die Summe der Rechtssätze, die Verträge betreffen. Es ist im ➞ allgemeinen Teil des ➞ BGB in dem § 145 ff. BGB zusammenfassend geregelt, die ihrerseits die allgemeinen Regeln über ➞ Willenserklärungen (§ 116 ff. BGB) voraussetzen.