ist die Summe der Rechtssätze, die Verträge betreffen. Es ist im ➞ allgemeinen Teil des ➞ BGB in dem § 145 ff. BGB zusammenfassend geregelt, die ihrerseits die allgemeinen Regeln über ➞ Willenserklärungen (§ 116 ff. BGB) voraussetzen.

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