Delikt, bei dem das Gesetz nur vorsätzliches Handeln mit Strafe bedroht. Grundsätzlich genügt als ➞ Vorsatz der ➞ Dolus eventualis, es sei denn, das Gesetz setzt ein Handeln wider besseres Wissen oder ➞ Absicht voraus.
(➞ Deliktsarten ➞ Schuldformen)