Agent provocateur: Unterschied zwischen den Versionen
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(frz.: provozierender Beauftragter, Lockspitzel) Bei ihm fehlt der doppelte Anstiftervorsatz, da er den Täter nur zur versuchten Tat veranlassen will, um ihn auf frischer Tat überführen zu können. Er will gerade nicht die Vollendung der fremden Haupttat. ([[Anstiftung]]) | (frz.: provozierender Beauftragter, Lockspitzel) Bei ihm fehlt der doppelte Anstiftervorsatz, da er den Täter nur zur versuchten Tat veranlassen will, um ihn auf frischer Tat überführen zu können. Er will gerade nicht die Vollendung der fremden Haupttat. ([[Anstiftung]]) | ||
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Version vom 8. Februar 2017, 17:22 Uhr
(frz.: provozierender Beauftragter, Lockspitzel) Bei ihm fehlt der doppelte Anstiftervorsatz, da er den Täter nur zur versuchten Tat veranlassen will, um ihn auf frischer Tat überführen zu können. Er will gerade nicht die Vollendung der fremden Haupttat. (Anstiftung)
Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:
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