Abgabe einer Willenserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:22 Uhr
Der rechtsgeschäftliche Wille ist so bestimmt geäußert, dass an der Endgültigkeit und an der In-Verkehrbringungs-Absicht keine Zweifel bestehen. (Willenserklärung)