Strohmann

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ist eine Person, die der Geschäftsmann vorschickt, wenn er den Vertrag weder selbst noch durch einen unmittelbaren Stellvertreter (Stellvertretung) schließen will, sondern im Hintergrund bleiben will. Der Strohmann schließt den Vertrag im eigenen Namen, aber für Rechnung des Hintermannes, dem das Rechtsgeschäftsergebnis zusteht. (mittelbare Stellvertretung)