Aufbauregel Nr. 1 im Strafrecht

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Zunächst ist immer der Tatbestand, dann die Rechtswidrigkeit, und dann erst die Schuld zu prüfen. Gegen diese Regel darf niemals verstoßen werden! Ob final oder kausal, egal!


Aufbautypen juristischer Arbeiten 1. Fallorientierter Aufbau In Klausuren geht es immer, in Hausarbeiten und Referaten fast immer um das Lösen juristischer Sachverhalte. Denn auch in umfangreichen wissenschaftlichen juristischen Hausarbeiten und Referaten kann durchaus ein fallorientierter Aufbau vorkommen. Dann ist der gelernte zivilrechtliche Anspruchs- oder strafrechtliche Delikts-aufbau der einzig mögliche, um ein juristisches Referat oder eine Hausarbeit optimal zu strukturieren. Der fallorientierte Aufbau ist in schriftlichen wie mündlichen Leistungsnachweisen der Regelfall, weil der Student in der Juristerei nun einmal lernen soll, einen vorgegebenen Sachverhalt mit dem Gesetz und dem methodischen Instrument der Subsumtionstechnik im  Gutach-tenstil zu entscheiden. Der Fall muss sich dann im Gesetz spiegeln! Dieses Instrumentarium müssen Sie beherrschen: Genaues Sachverhaltsstudium mit „Aufhellern“ Aufgabenstellungsanalyse Antwortnormsuche im BGB oder StGB Sezieren der Anspruchsgrundlage oder des Straftatbestandes Auslegen der Tatbestandsmerkmale Definieren der Tatbestandsmerkmale Subsumieren Zwischenergebnis! (Klausur) 2. Themenorientierter Aufbau Bei einer rein themenorientierten Arbeit hilft der gelernte Aufbau allein nicht weiter. Sie folgt eigenen Strukturregeln. Die meisten offenen Referats- oder Hausarbeitsthemen werden sich aber auch immer an Gesetzesnormen und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen einer Norm orientieren lassen. Eine wissenschaftliche juristische Arbeit im Studium ist, außer vielleicht bei philosophischen oder historischen Themen (eher sel- ten), ohne Gesetz und Subsumtion, Methode und System nicht denkbar. Selbst Themenwie „Die Bedeutung der Generalklauseln im BGB“ oder „§ 823 Abs. 1 BGB und das Grundgesetz“ oder „Die Behandlung des Rechtsscheins im BGB“ oder „Zahlungsbewegungen bei der Gesamthypothek“ sollten Sie nicht davon abhalten, den Abnehmern Ihrer Arbeiten immer auch direkte Fälle anzubieten. Achten Sie aber darauf, dass sich Ihre Arbeit auch bei den durch Fälle konkretisierungsbedürftigen Themen niemals in reiner Darstellung der Einzelfälle (Kasuistik) erschöpfen darf. Bilden Sie Fallgruppen, indem Sie nach übergeordneten Strukturpunkten suchen und die Rechtsprechung dann punktuell strukturieren und systematisieren. Bei normübergreifenden Themen – „Vergleichen Sie die bürgerlich-rechtlichen, handelsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vertretungsregelungen“ – suchen Sie systematisch nach gesetzlichen Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Rechtsinstitute, fahnden nach historischen Rechtsgründen, methodischen Rechtsprinzipien und strukturieren die Probleme. 3. Entscheidungsorientierter Aufbau Bei einem entscheidungsorientierten Thema sollen Sie Ihren (Referat)-Zuhörern oder (Hausarbeit)-Lesern eine meist höchstrichterliche Gerichtsentscheidung in übersichtlicher und verständlicher Form erläutern und sich mit ihr auseinandersetzen. Es soll darüber hinaus die Entscheidung nicht nur komprimiert wiedergegeben, sondern sie soll auch in das rechtliche Umfeld, d.h. die bisherige Entscheidungslage, die Auffassungen dazu in der Literatur und die rechtspolitischen Intentionen des Gesetzgebers eingeordnet werden und eine eigene Auffassung des Studenten erkennen lassen. Man unterscheidet die Rezension von der bloßen Urteilsanmerkung, bei der die Entscheidung – meist nur auszugsweise – lediglich wiedergegeben wird und der Anmerkende auf einige Aspekte hinweist, die gegenüber der bisherigen Rechtsprechung neu oder verändert sind. Wegen des beschriebenen inhaltlichen Anspruchs eignet sich eine Rezension grundsätzlich sehr gut als Aufgabenstellung auch für ein Referat, weniger für eine Hausarbeit.