Innenvollmacht
Aus Jura Base Camp
Version vom 1. Oktober 2016, 10:23 Uhr von Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, § 167 Abs. 1 1. Alt. BGB. (Stellvertretung)“)
Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, § 167 Abs. 1 1. Alt. BGB. (Stellvertretung)