Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Hierin sind die staatliche Grundordnung und vor allem die [[Grundrechte]] des Bürgers, Staatsform und die Aufgaben und Befugnisse der [[Verfassungsorgane]] festgelegt.
 
Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Hierin sind die staatliche Grundordnung und vor allem die [[Grundrechte]] des Bürgers, Staatsform und die Aufgaben und Befugnisse der [[Verfassungsorgane]] festgelegt.
In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen [[Menschenrechten. Als unantastbarer Wert und Zentrum des Wertesystems unserer Verfassung wird in Art. 1 Abs. 1 GG die [[Menschenwürde]] geschützt, die wesentliches Kriterium ist bei Auslegung und Interpretation der Grundrechte sowie der Prinzipien unserer Verfassung.
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In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen [[Menschenrechten]]. Als unantastbarer Wert und Zentrum des Wertesystems unserer Verfassung wird in Art. 1 Abs. 1 GG die [[Menschenwürde]] geschützt, die wesentliches Kriterium ist bei Auslegung und Interpretation der Grundrechte sowie der Prinzipien unserer Verfassung.

Aktuelle Version vom 10. August 2017, 10:52 Uhr

Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Hierin sind die staatliche Grundordnung und vor allem die Grundrechte des Bürgers, Staatsform und die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsorgane festgelegt. In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Als unantastbarer Wert und Zentrum des Wertesystems unserer Verfassung wird in Art. 1 Abs. 1 GG die Menschenwürde geschützt, die wesentliches Kriterium ist bei Auslegung und Interpretation der Grundrechte sowie der Prinzipien unserer Verfassung.