Antwortnorm: Unterschied zwischen den Versionen

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ist eine Rechtsnorm, die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren Rechtsfolge im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. ([[Konditionalprogramm]])
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ist eine [[Rechtsnorm]], die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren [[Rechtsfolge]] im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. ([[Konditionalprogramm]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:23 Uhr

ist eine Rechtsnorm, die eine theoretische Antwort auf die Fallfrage einer Klausur gibt, deren Rechtsfolge im Gesetz, also abstrakt, mit der begehrten konkreten Rechtsfolge des Falles übereinstimmt. Eine „Antwortnorm“ ist also eine (Spezial-) Rechtsnorm, die, falls ihre Voraussetzungen vorliegen, selbst und unmittelbar eine Fallfrage beantwortet. (Konditionalprogramm)