Rechtsfolge

Aus Jura Base Camp
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ist der zweite Teil, das „Dann“, des Konditionalprogramms der Gesetze. Sie ist die „Folge“ einer zivilrechtlichen Norm, die eintritt, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen (die „Wenn’s“) dieser Norm erfüllt sind oder einer strafrechtlichen Norm, wenn Tatbestand, Rechtswi-drigkeit und Schuld des Täters festgestellt worden sind.