Besitzdiener

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ist gem. § 855 BGB kraft juristischer Fiktion eine Person, welche zwar die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dies aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem anderen tut (z.B. Ladenangestellter).


Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier:

http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2