Besitzdiener: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
  
Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier:
+
Mehr über das Bürgerliche [[Recht]] erfahren Sie hier:
  
 
http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2
 
http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:26 Uhr

ist gem. § 855 BGB kraft juristischer Fiktion eine Person, welche zwar die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dies aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem anderen tut (z.B. Ladenangestellter).


Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier:

http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2