Bewegliche Sache

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ist jeder körperliche Gegenstand, der fortbewegt (transportiert) werden kann, also alles außer Grund und Boden. Mit Grund und Boden verbundene, zwecks Wegnahme abgetrennte Teile (Bäume, Sträucher, Früchte usw.) werden bewegliche Sachen, weil – anders als im Zivilrecht – beweglich alles ist, was zum Zwecke der Wegnahme beweglich gemacht wird. (Diebstahl)


Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter in den tatbestandlichen Erfolg nicht einwilligt, den tatbestandlichen Erfolg aber für möglich hält und vorwerfbar darauf vertraut, dass er nicht eintritt. (Schuldformen)

Bibliothek (gr.: Büchergestell) Die für das Lernen und die Arbeit an Hausarbeiten und Referaten erforderliche Rechtsprechung und Literatur findet man in Bibliotheken. Man kann wissenschaftliche Bibliotheken nach ihrem Inhalt in zwei Gruppen einteilen: Wissenschaftliche Allgemeinbibliotheken (Universalbibliotheken) stellen Literatur zu allen Wissensgebieten bereit, während fachwissenschaftliche Fachbibliotheken (Spezialbibliotheken) über Veröffentlichungen zu einem oder mehreren Fachgebieten verfügen. Bibliotheken bieten in unterschiedlicher Art und Weise die Möglichkeit, vorhandenes Material zu benutzen. In Präsenzbibliotheken stehen Bücher und Zeitschriften nur innerhalb der Bibliotheksräume zur Verfügung. Die Ausleihbibliotheken ermöglichen demgegenüber durch die Entleihung eine Benutzung auch außerhalb des Bibliotheksgebäudes. Sollte ein Buch oder eine Zeitschrift nicht zum Bestand einer Bibliothek gehören, besteht die Möglichkeit, diese Publikation auf dem Weg der Fernleihe bei einer anderen Bibliothek zu bestellen. Für Sie stehen die Universitätsbibliotheken oder Bibliotheken der Fachhochschulen, oftmals auch die Bibliotheken in den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zur Verfügung. Der Zugang zu dem in einer Bibliothek verfügbaren Informationsmaterial wird durch Kataloge vermittelt. Bibliothekskataloge, heutzutage meist im Internet erfasst und abrufbar, sind Verzeichnisse, die den Bestand einer Bibliothek nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfassen und ordnen. Alphabetische Kataloge sind nach Verfassernamen in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Sachkataloge haben demgegenüber den Inhalt der Bibliotheksbestände zum Abgrenzungskriterium. Systematische Kataloge und Schlagwortkataloge sind die gebräuchlichsten Sachkataloge. Der Schlagwortkatalog enthält Schlagwörter, die in Kurzform den Inhalt einer Veröffentlichung charakterisieren. Die Schlagwörter sind alphabetisch angeordnet. Systematische Kataloge sind nach wissenschaftlichen Gebieten geordnete Verzeichnisse. Im Gegensatz zum Schlagwortkatalog tritt hier der inhaltliche Zusammenhang mehr in den Vordergrund. Man muss den Mut zum Einstieg in diese Bibliothekswelt haben. Für spezielle Auskünfte stehen immer die Bibliotheksleiter oder –leiterin-nen zur Verfügung. (Internetgestütztes Arbeiten)


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