Constitutio Criminalis Carolina

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genannt CCC, (lat.: Karolinische Strafrechtskodifikation) Erstes deutsches formelles und materielles Strafgesetzbuch Kaiser Karls V. aus dem Jahre 1532. Sie war die Quelle unseres Schuldstrafrechts und schränkte die Folter auf die Fälle ein, in denen bereits starke Indizien vorlagen.


Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier:

http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3