Deliktsarten des StGB

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Straftaten werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden in: Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte; Erfolgsdelikte und Tätigkeitsdelikte; Verletzungsdelikte und Gefährdungsdelikte; Zustandsdelikte und Dauerdelikte; Allgemeindelikte und Sonderdelikte; Vorsatzdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte; Verbrechen und Vergehen. (Siehe Diagramm)


Mehr über das Strafrecht erfahren Sie hier: http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band3