Deliktsarten des StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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Straftaten werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden in: Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte; Erfolgsdelikte und Tätigkeitsdelikte; Verletzungsdelikte und Gefährdungsdelikte; Zustandsdelikte und Dauerdelikte; Allgemeindelikte und Sonderdelikte; Vorsatzdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte; Verbrechen und Vergehen. (Siehe Diagramm) | Straftaten werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden in: Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte; Erfolgsdelikte und Tätigkeitsdelikte; Verletzungsdelikte und Gefährdungsdelikte; Zustandsdelikte und Dauerdelikte; Allgemeindelikte und Sonderdelikte; Vorsatzdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte; Verbrechen und Vergehen. (Siehe Diagramm) | ||
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Version vom 10. März 2017, 13:21 Uhr
Straftaten werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden in: Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte; Erfolgsdelikte und Tätigkeitsdelikte; Verletzungsdelikte und Gefährdungsdelikte; Zustandsdelikte und Dauerdelikte; Allgemeindelikte und Sonderdelikte; Vorsatzdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte; Verbrechen und Vergehen. (Siehe Diagramm)
Mehr über das Staats- und Verfassungsrecht erfahren Sie hier:
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