Deliktsfähigkeit

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ist die Fähigkeit, unerlaubte Handlungen mit Verantwortlichkeit für deren Folgen vornehmen zu können, §§ 2, 828 BGB. (Geschäftsfähigkeit)


Mehr über das Bürgerliche Recht erfahren Sie hier: http://www.dunddverlag.de/index.php/juristische-entdeckungen/band2