Dereliktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:28 Uhr
ist die Aufgabe des Besitzes durch den Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum erkennbar zu verzichten, § 959 BGB. Durch dieses Rechtsgeschäft wird die bewegliche Sache herrenlos.