Entsprechensklausel

Aus Jura Base Camp
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Gleichwertigkeitskorrektiv zwischen unechtem Unterlassen und aktivem Tun aufgrund rechtsethischer und psychologischer Vergleichbarkeit bei den unechten Unterlassungsdelikten gem. § 13 Abs. 1 StGB. (Unterlassungsde-liktslehre)