Gesetzlicher Vertreter

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche

Person, deren Vertretungsmacht durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. (Stellvertretung)