Gesetzlicher Vertreter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2016, 08:46 Uhr
Person, deren Vertretungsmacht durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. (Stellvertretung)