Gesetzlicher Vertreter: Unterschied zwischen den Versionen

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Person, deren Vertretungsmacht durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. ([[Stellvertretung]])
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Person, deren [[Vertretungsmacht]] durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. ([[Stellvertretung]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:35 Uhr

Person, deren Vertretungsmacht durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. (Stellvertretung)