Inhaltsirrtum

Aus Jura Base Camp
Version vom 20. November 2017, 19:38 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Irrtum im BGB über die Bedeutung einer Willenserklärung. Der Erklärende weiß nicht, was er damit sagt. Ein solcher Inhaltsirrtum berechtigt gem. §§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 1 1. Alt. BGB zur Irrtumsanfechtung.