Inhaltsirrtum
Aus Jura Base Camp
Irrtum im BGB über die Bedeutung einer Willenserklärung. Der Erklärende weiß nicht, was er damit sagt. Ein solcher Inhaltsirrtum berechtigt gem. §§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 1 1. Alt. BGB zur Irrtumsanfechtung.